Bayern verlängert im Alleingang die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen bis Ende April drei Monate länger Zeit haben, sagte Finanzminister Albert Füracker nach einer Kabinettssitzung in München. Sie wollen vor allem für steuerberatende Berufe wieder eine Befreiung geben. Man wolle niemanden verärgern, sondern das gesamte Steuerverfahren korrekt abwickeln, so der CSU-Politiker.
Bayern reagiert auf schleppende Abgabe von Erklärungen. Zuletzt fehlten im Freistaat noch Daten von knapp einem Drittel aller Immobilienbesitzer – obwohl die Quoten bundesweit recht ähnlich sind. Bis Montag wurden bayernweit mehr als 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Das entspricht rund 68 Prozent der insgesamt abzugebenden Meldungen, wie das Finanzministerium am Dienstag mitteilte.
Ursprünglich war die Abgabefrist für neue Grundsteuererklärungen Ende Oktober 2022. Diese Frist wurde dann deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert. Eine weitere bundesweite Fristverlängerung gab es bis vor Kurzem nicht. Und die bayerische Entscheidung kommt nun sehr überraschend. Kurz vor Ablauf der bisherigen Frist betonte Füracker lediglich, dass nicht sofort Strafen drohen, wenn jemand seine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgibt. „Niemand muss befürchten, dass es morgen einen Elfmeter gibt, auch nicht in den nächsten Tagen oder Wochen“, sagte Füracker am Dienstagmorgen dem Bayerischen Rundfunk.