Unter den Aufzugsanbietern gibt es viele schwarze Schafe. Wer die Schritte zu Hause nicht mehr bewältigen kann, sollte sich vor der Installation eines Systems unbedingt ausführlich über Anbieter informieren.
Konkret bedeutet dies:
Vergleichen Sie: Die Preise für Lifte variieren erheblich. Es empfiehlt sich, weitere Angebote einzuholen. Die Einholung eines Angebots sollte kostenlos sein und einen Hausbesuch beinhalten. Es ist auch möglich, die Lifte auszuprobieren.
Klärungsdetails: Was ist mit Garantie und Wartung? Manche Anbieter machen das kostenlos. Hier ist allerdings zu klären, ob auch Reparaturlöhne mitgezählt werden.
Nehmen Sie sich Zeit: Unterschreiben Sie auf keinen Fall gleich beim ersten Besuch.
Nach Abschluss bezahlen: Zur Sicherheit sollten sich Kunden das Recht vorbehalten, erst nach Abschluss der Installation zu bezahlen.
Förderung prüfen: Viele Menschen kommen für Zuschüsse infrage. Für Menschen mit den Pflegegraden 1 bis 5 bietet die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro als Einmalzahlung an.
Verschiedene Aktionen:
Auch die KfW Bank fördert den Einbau von Treppenliftern. Eine Kombination mit Zuschüssen aus der Pflegekasse ist jedoch nicht möglich. Beide Finanzierer benötigen einen Bauantrag. Neben der Pflegekasse und der KfW fördern einige Länder, Städte und Gemeinden den Einbau von Aufzügen. Die zuständigen Behörden erteilen entsprechende Informationen. Fehlende Treppen können auch als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.
Wenn die Invalidität die Folge eines Unfalls ist, der von einer anderen Person verursacht wurde, muss die Person, die sie verursacht hat, für den Lifter bezahlen. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist der Arbeitgeber oder die Berufsgenossenschaft verpflichtet.