Das BGH-Urteil zu Bankgebühren

Immer mehr Banken berechnen ihren Kunden Konto-, Karten- oder Überweisungsgebühren. Allerdings sind diese Gebühren nicht immer legal, wie der Bundesgerichtshof im April 2021 feststellte.

In der Vergangenheit konnten Banken Gebühren nicht nur erheben, sondern auch ohne ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden erhöhen. Doch nun soll Schluss sein. Denn der Bundesgerichtshof hat im Frühjahr 2021 entschieden: Steuererhöhungen sind nicht zulässig, wenn Bankkunden diesen Änderungen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Für Sie als Kunde ist dies nun eine Gelegenheit, Ihre zusätzlich gezahlten Gebühren zurückzufordern.

In der Vergangenheit verlangten Finanzinstitute von ihren Kunden keine ausdrückliche Zustimmung zu Konditionsänderungen oder Steuererhöhungen. Alles, was Sie tun mussten, war, sie schriftlich zu informieren. Reagierten die Kunden auf das Schreiben nicht mit Widerspruch, galt auch ihr Schweigen als Zustimmung. In einer Klage gegen die Postbank hat der Bundesgerichtshof jedoch Folgendes betont: Einseitige Änderungen der Bank dürfen Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen.

Da die meisten Banken die Änderungen ihrer AGB bisher ähnlich gehandhabt haben, gilt diese Entscheidung auch für sie. Konkret bedeutet das für Kunden: Kundenschweigen soll künftig nicht mehr als Zustimmung interpretiert werden. Beispielsweise müssen Sie einer Erhöhung der Bankgebühren explizit zustimmen. Diese Verordnung gilt auch rückwirkend für die letzten drei Jahre. Daher können Sie sich in vielen Fällen neu eingeführte oder erhöhte Bankgebühren erstatten lassen.

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