Kryptowährungen wurden von der BaFin als “Rechnungseinheit” eingestuft und unterliegen damit steuerlichen Auflagen. Es gibt keine “Bitcoin-Steuer” oder gar eine “Bitcoin-Steuererklärung”. Gewinne, die durch Bitcoin, EOS & Co. erzielt wurden, müssen aber in der Steuererklärung angegeben werden.
Wer Bitcoins oder andere Kryptowährungen sein Eigen nennt, muss eventuell Steuern zahlen. Das ist dann der Fall, wenn SIE als Kryptoanleger die Haltefrist von einem Jahr unterschreiten und die digitalen Coins in andere Währungen tauschen oder mit Gewinn veräußern. Ihr persönlicher Steuersatz fällt dann auch auf Bitcoin, NEO & Co. Um diesen zu errechnen, multiplizieren Sie einfach die geleistete Einkommenssteuer mit Hundert und teilen diese durch Ihr zu versteuerndes Einkommen – mehr Informationen dazu erhalten Sie beim Ihrem Lohnsteuerhilfeverein.
Tatsächlich gibt es aber kein spezifisches Verfahren zur Berechnung von Kapitalgewinnen. Sie haben die Wahl, FIFO ist nur eine Option. Sie können auch „last in, first out“ wählen oder „gewichtete Durchschnitte“ verwenden, um den Gewinn zu ermitteln, den Sie zur Zahlung von Steuern benötigen.
Gewinne aus Online-Währungen werden nach dem individuellen Einkommensteuersatz zuzüglich Solidaritäts- und Kirchensteuerzuschlag besteuert. Wenn Sie häufig Bitcoin, EOS, NEO, Ripple und andere digitale Währungen kaufen und verkaufen, laufen Sie möglicherweise Gefahr, dass die Agentur Ihren Krypto-Handel als Geschäft einstuft. In diesem Fall würde die Kryptowährung als Betriebsvermögen betrachtet und entsprechend besteuert.