Kreditbearbeitungsgebühren, also Verwaltungsgebühren für einen Kredit, sind nicht zulässig. Das entschied der Bundesgerichtshof. Wenn Sie also zusätzlich zu den Zinsen für einen Kredit Kreditbearbeitungsgebühren zahlen oder gezahlt haben, können Sie diese von Ihrer Bank zurückfordern.
Wer einen Privatkredit oder einen Baukredit benötigt, muss sich nicht nur durch den Angebotsdschungel durchkämpfen, sondern sieht sich auch unterschiedlichen Fachbegriffen gegenüber, die die Rahmenbedingungen eines Kredits definieren. Viele sind nur Kleinbuchstaben und werden schnell übersehen, vor allem, wenn das Geld für den Kredit dringend benötigt wird.
Bei vielen Banken war es üblich, dass Kunden zusätzlich zu den Kreditzinsen eine Kreditbearbeitungsgebühr verlangen. Der BGH erklärte diesen Provisionskredit für unzulässig (Az. XI ZR 170/13) und stärkte damit die Rechte der Schuldner. Enthält Ihr Kreditvertrag eine Klausel über solche Gebühren, dann können Sie die Gebühren zurückfordern.